Um im sicheren Bereichen, die Brangefahr zuvermeiden, wie Flucht- und Rettungswegen, müssen elektrische Kabel- und Leitungswege, die nicht der eigenen Stromversorgung dienen, brandschutztechnisch verkleidet werden.
Auch Kanal- und Rohrleitungen müssen mit klassifizierten Brandschutzverkleidungen geschützt werden. Nur so können Flucht- und Rettungswege im Brandfall auch genutzt werden, um sicher zum Sammelpunkt zu gelangen. Die Feuerwehr kann diese Wege dann für den schnellen Zugang zum Objekt nutzen.
Ebenso dürfen tragende Bauteile, die der Statik von Gebäuden dienen, nicht in ihrer Feuer-widerstandsfähigkeit beeinträchtigt werden. Daher sind tragende oder aussteifende Elemente im Objekt durch Brandschutzverkleidungen abzuschotten, sodass sie eine bestimmte Feuerwiderstandsklasse erreichen (F 30, F 60, F 90, F120, F 180).
Die Ausführung entsprechender Brandschutzverkleidungen ist nach DIN 4102-11 oder -12 geregelt und erfordert auch spezielle Ausbildungsnachweise.
Brandschutzverkleidungen …
- … dienen dem Brandschutz von kritischen Bereichen.
- … sichern Flucht- und Rettungswege und verbessern die Statik von Gebäuden im Brandfall.
- … erfordern bei Planung und Einbau entsprechende Ausbildungsnachweise.
Im Überblick:
- Brandschutzverkleidung für Kanal- und Rohrleitungen
- Brandschutzverkleidung für Träger- und Stahlkonstruktionen